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Lotteriebestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

Die ClimaClic. gGmbH (im Folgenden: Veranstalter) mit Sitz in Offenburg veranstaltet im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential (Soziallotterie). Die Zweckerträge aus der Veranstaltung der Soziallotterie werden für die Förderung von Klimaschutzprojekten verwendet. Im Auftrag des Veranstalters führt die Burda Direct GmbH mit Sitz in Offenburg diese Soziallotterie als Durchführerin durch und wird daneben als gewerbliche Spielvermittlerin tätig.

§ 2. Spielteilnahme

a. Die Spielteilnahme ist über den Erwerb zweier verschiedener Losarten möglich: der Dauerlose und der Jahreslose. Der Kauf von Losen erfolgt über die Internetseiten staatlich lizensierter Spielvermittler, über deren Spielvermittlungsportale sich Spieler registrieren und identifizieren. Jedes Los enthält eine Kombination aus einem vorstehenden 4-stelligen Buchstabencode und einem darauffolgenden 7-stelligen Zahlen-Code, die jeweils nur einmal in dieser bestimmten Kombination vergeben werden. Eine mehrfache Ausstellung eines Loses mit derselben 11-stelligen Kombination ist ausgeschlossen, sodass jedem Spieler eine eindeutige alpha-numerische Losnummer zugeordnet werden kann.

Der 4-stellige Buchstabencode wird automatisch vergeben und kann nicht durch den Spieler festgelegt werden.
Bei dem 7-stelligen Zahlen-Code können die letzten sechs Ziffern entweder frei oder durch einen Zufallstipp durch den Spieler selbst festgelegt werden. Die erste der 7-stelligen Ziffern wird vom Veranstalter vergeben.

Beispiel einer Losnummer:

                    A B C D 1 2 3 4 5 6 7

Maßgeblich für den Gewinnanspruch ist diejenige Losnummer, die dem Veranstalter im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird. Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke, unvollständige Drucke), Fehler bei der digitalen Übertragung aufweisen oder nicht zu den gültigen Losnummern dieser Soziallotterie gehören, sind ungültig. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrags.

b. Die zur Verfügung stehenden Lose sind variabel gestaltet, sodass jeder Spieler frei zwischen zunächst drei verschiedenen Gewinnkategorien wählen kann. Für die Teilnahme an der Lotterie sind, je nach Art des Loses, folgende Endpreise zu entrichten:

Dauerlose

Die Dauerlose berechtigen zur Teilnahme an der wöchentlichen Ziehung der 7-stelligen Gewinn-Nummer und an der Ziehung der täglichen Zusatzgewinne über den 4-stelligen Buchstaben-Code. Die Dauerlose werden im Rahmen eines unbefristeten Abonnements verkauft, welches mit einer erstmaligen Laufzeit von vier Wochen abgeschlossen wird und sich jeweils um vier Wochen verlängert, sofern der Spieler der Verlängerung nicht widerspricht. Je nach gewünschter Gewinnkategorie betragen die Endpreise zwischen 8,00 € und 24,00 €. Darin enthalten sind die Spieleinsätze und eine Vermittlungsgebühr der gewerblichen Spielvermittler, welche von diesen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erhoben werden.  Die Aufschlüsselung des Endpreises stellt sich somit wie folgt dar:

In der 1. Gewinnkategorie beträgt der monatliche Spieleinsatz für die Teilnahme 6,00 € zzgl. der Vermittlungsgebühr von 2,00 €, der Endpreis beträgt somit insgesamt 8,00 €. Der Hauptgewinn, der über den 7-stelligen Zahlen-Code ermittelt wird, beläuft sich auf 500.000 € und der Tagesgewinn, der sich aus dem 4-stelligen Buchstaben-Code ergibt, auf 250 €.

In der 2. Gewinnkategorie beträgt der monatliche Spieleinsatz für die Teilnahme 12,00 €, zzgl. der Vermittlungsgebühr von 4,00 €, somit beträgt der Endpreis insgesamt 16,00 €. Der Hauptgewinn erhöht sich auf 1.250.000 € und der Tagesgewinn auf 500 €.

In der 3. Gewinnkategorie beträgt der monatliche Spieleinsatz für die Teilnahme 18,00 €, zzgl. der Vermittlungsgebühr von 6,00 €, somit beträgt der Endpreis insgesamt 24,00 €. Der Hauptgewinn erhöht sich auf 2.000.000 € und der Tagesgewinn auf 1.000 €.

Gewinnkategorie
Monatlicher Endpreis Stufe 18,00 € Stufe 216,00 € Stufe 324,00 €
Hauptgewinn (über den 7-stelligen Zahlen-Code) Stufe 1500.000 € Stufe 21.250.000 € Stufe 32.000.000 €
Tagesgewinn (über den 4-stelligen Buchstaben-Code) Stufe 1250 € Stufe 2500 € Stufe 31.000 €

Jahreslose

Die Jahreslose berechtigen zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung einer 7-stelligen Gewinn-Nummer. Sie berechtigen dagegen nicht zur Teilnahme an den Tagesziehungen. Der Kauf von Jahreslosen ist als unbefristetes Abonnement oder mit einer befristeten Vertragslaufzeit von 12 Monaten möglich. Der Spieler hat bei Vertragsschluss eine der beiden o.g. Optionen zu wählen. Hat der Spieler die Option der befristeten Vertragslaufzeit gewählt, kann er jederzeit die automatische Verlängerungsoption wählen. Ein Wechsel des unbefristeten Abonnements in eine Befristung ist dagegen nicht möglich. Das unbefristete Abonnement wird mit erstmaliger Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. In seiner Spieldauer ist das Jahreslos nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Vertragsverhältnis mit einer ein-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des 12. Vertragsmonats gekündigt werden. Nach Ablauf dieses 12-monatigen Zeitraumes verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf unbestimmte Zeit, welches der Spieler jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.

Da die Endpreise der Jahreslose für den gesamten 12-monatigen Zeitraum im Voraus entrichtet werden, werden bei Kündigung während dieses 12-monatigen Zeitraumes die zu viel entrichteten Endpreise erstattet. Je nach gewünschter Gewinnkategorie betragen die Endpreise zwischen 24,00 € und 72,00 €. Diese schlüsseln sich in Spieleinsätze und die Vermittlungsgebühr der gewerblichen Spielvermittler wie folgt auf:

  • In der 1. Gewinnkategorie beträgt der jährliche Spieleinsatz für die Teilnahme 18,00 € zzgl. der Vermittlungsgebühr von 6,00 €, somit beträgt der Endpreis insgesamt 24,00 €. Der Hauptgewinn beträgt 500.000 €.
  • In der 2. Gewinnkategorie beträgt der jährliche Spieleinsatz für die Teilnahme 36,00 € zzgl. der Vermittlungsgebühr von 12,00 €, somit beträgt der Endpreis insgesamt 48,00 €. Der Hauptgewinn erhöht sich auf 1.250.000 €.
  • In der 3. Gewinnkategorie beträgt der jährliche Spieleinsatz für die Teilnahme 54,00 € zzgl. der Vermittlungsgebühr von 18,00 €, somit beträgt der Endpreis insgesamt 72,00 €. Der Hauptgewinn erhöht sich auf 2.000.000 €.
Gewinnkategorie
Jährlicher Endpreis Stufe 124,00 € Stufe 248,00 € Stufe 372,00 €
Hauptgewinn (über den 7-stelligen Zahlen-Code) Stufe 1500.000 € Stufe 21.250.000 € Stufe 32.000.000 €

c. Voraussetzung für die Lotterieteilnahme ist, dass der gewerbliche Spielvermittler vollständige, lesbare Angaben des Spielers zu dessen Anschrift erhält. Zudem muss der Spieler seinen Wohnsitz innerhalb der EU sowie ein Konto bei einer Bank, deren Hauptsitz sich ebenfalls innerhalb der EU befindet, aufweisen.

d. Minderjährige, gesperrte Spieler, Mitarbeiter des Veranstalters, der durchführenden Gesellschaft oder der gewerblichen Spielvermittler sind nicht zum Kauf von Losen berechtigt. Erfolgt dennoch ein entsprechender Kauf, so ist der Erwerb der Lose nicht mit einem möglichen Gewinnanspruch verbunden.

 § 3. Durchführung der Lotterie

a. Der Kauf der Lose erfolgt über die Internetseite der gewerblichen Spielvermittler. Hierzu werden zwei Verträge abgeschlossen.

(1) Der Lotterievertrag wird zwischen dem Veranstalter, vertreten durch den Durchführer, und dem Spieler der Soziallotterie geschlossen. Dieser regelt die Verpflichtung des Veranstalters, gegen Spieleinsätze Gewinne an die durch Ziehungen nach dem Spielplan ermittelten Gewinner auszuschütten sowie die Modalitäten der Lotterieteilnahme.

(2) Der Spielvermittlungsvertrag wird zwischen dem Spieler und dem gewerblichen Spielvermittler geschlossen. Dieser regelt die Vermittlung an den Veranstalter, welcher durch den Durchführer vertreten wird, die Einrichtung und Führung des Teilnehmerkontos, die Leistung der Spieleinsätze sowie die Auszahlung der Gewinne. Die genauen Modalitäten des Vertragsinhaltes bestimmen sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewerblichen Spielvermittlers und sind auf deren Internetseiten abrufbar.

(3) Der Vertragsschluss setzt eine Registrierung und Identifizierung des Spielers auf dem Spielvermittlungsportal des gewerblichen Spielvermittlers voraus.

b. Der Spieler kann bei Vertragsschluss selbst wählen, welches konkrete Projekt er durch seine Lotterieteilnahme unterstützen möchte. Hierfür sind verschiedene Oberkategorien vorgesehen. Innerhalb dieser Oberkategorien wählt der Spieler ein konkretes Projekt aus. Endet das Projekt, beispielsweise aufgrund Zweckerreichung oder -zweckfortfall, so behält sich der Veranstalter vor, weitere Projekte innerhalb derselben Oberkategorie zu fördern. Der Veranstalter fühlt sich an die von den Spielern getroffene Projektauswahl gebunden, soweit der Umsetzung keine gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entgegen stehen. Wählt der Spieler bei Vertragsschluss kein spezifisches, zu förderndes Projekt aus, so erfolgt eine Zuteilung an ein bzw. mehrere Projekte durch den Veranstalter. Die Vorgaben des § 16 Abs. 3 GlüStV werden gewahrt, soweit der Veranstalter von den Vorgaben nicht befreit ist.

c. Die Teilnahmeberechtigung an Ziehungen der Soziallotterie setzt die vorherige, vollständige Bezahlung des unter § 2 genannten Endpreises voraus. Dieses muss spätestens am Vortag der ersten Ziehung (Tagesgewinn Montag) per SEPA-Lastschrift eingezogen oder, sofern der Spieler den Endpreis selbständig überweist, eingegangen sein. Bei Zahlung per PayPal oder Kreditkarte muss spätestens am Vortag der Ziehung eine Zahlungsbestätigung vorliegen. Weitere Zahlungsmethoden können dem Spieler angeboten werden.

Für Jahreslose ist der Sonntag vor dem ersten Donnerstag eines jeden Monats, 24:00 Uhr, der Stichtag.

Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig oder wird diese zurückgezogen, so entfällt die Berechtigung zur Teilnahme an der Ziehung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird diese im Rahmen der nachfolgenden Ziehung berücksichtigt. Sollte die Lotterie nicht weiter veranstaltet werden, so werden bereits gezahlte Endpreise den Spielern, ggf. anteilig, zurückerstattet. Endpreise, deren Einzahler nicht ermittelt werden können, werden dem Reinertrag zugeführt.

d. Die Ziehung der Gewinnziffern führt der Veranstalter mithilfe eines unabhängigen Dritten als Ziehungsbeauftragten entsprechend der Ziehungsordnung durch. Die Ziehungen werden mit einer elektronischen Ziehungstrommel an den im Spielplan angegebenen Tagen unter behördlicher oder notarieller Aufsicht durchgeführt. Die Ziehungen erfolgen gebündelt in der Regel montags, wobei die Tagesgewinne für die Tage Montag bis Sonntag der laufenden Woche am Sonntag nach der Ziehung und die Wochen- und Jahresgewinne jeweils am Donnerstag nach der Ziehung veröffentlicht werden. Terminänderungen bleiben vorbehalten. Pro Ziehungstag wird die im Spielplan genannte Anzahl von Gewinnnummern in den verschiedenen Gewinnstufen gezogen. Pro Gewinnstufe beim Hauptspiel wird immer nur eine Gewinnnummer je Ziehungstag gezogen. Aus der gezogenen 7-stelligen Gewinnnummer der Gewinnklasse 1 ergeben sich automatisch die Gewinnzahlen der unteren Gewinnklassen durch die jeweiligen letzten Ziffernendungen. Lautet die Gewinnzahl für die 1. Gewinnklasse z.B. „1234567“, so lautet die Gewinnzahl für die 2. Klasse „234567“, die für die 3. Klasse „34567“, für die 4. Klasse „4567“, für die 5. Klasse „567“ und für die 6. Klasse „67“.  Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse aus.

Gewinnrang
1 Richtige Endziffern7 Ziffern Chance 1 zu10.000.000
2 Richtige Endziffern6 Ziffern Chance 1 zu1.111.111
3 Richtige Endziffern5 Ziffern Chance 1 zu111.111
4 Richtige Endziffern4 Ziffern Chance 1 zu11.111
5 Richtige Endziffern3 Ziffern Chance 1 zu1.111
6 Richtige Endziffern2 Ziffern Chance 1 zu111

§ 4. Verteilung der Entgelte

a. 30 % der Summe derjenigen Spieleinsätze, die fristgerecht eingegangen sind, werden für die Gewinnausschüttung an Spieler verwendet, 30% erhalten die Projektpartner für die zu fördernden Klimaschutzprojekte. Zur Vermeidung eines Überplanspiels wird ein Sicherungsfond gebildet, in den alle Gelder aus dem Unterplanspiel fließen. Übersteigt der Bestand des Sicherungsfonds den Betrag von 3,75 Mio. €, so wird der diesen Betrag übersteigende Teil in Form einer Sonderauslosung an die Spieler ausgeschüttet.

b. Die genauen Modalitäten der Sonderauslosung werden mit der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörde, derzeit das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz, abgestimmt. Berechtigt zur Teilnahme an der Sonderauslosung sind alle am jeweiligen Stichtag gültigen Lose. Die Sonderauslosung erfolgt, sofern ein den Betrag des Sicherungsfonds übersteigender Betrag vorliegt, einmal im Kalenderjahr. Die Gewinner werden entsprechend ihrer Gewinnkategorie über einen Zufallsgenerator ermittelt. Im Rahmen dieser Auslosung werden sowohl Geldgewinne als auch Sachgewinne (z.B. E-Bikes) ausgespielt.

c. Die Ziehung der Dauer- und Jahreslose erfolgt in 6 Rängen. Die Ziehung des täglichen Zusatzgewinns erfolgt jeweils in nur einem Rang.

Täglicher Zusatzgewinn

Gewinner des täglichen Zusatzgewinns ist, wessen 4-stelliger Buchstaben-Code mit den vier gezogenen Buchstaben in der richtigen Reihenfolge übereinstimmt. Sollten mehrere Gewinner ausgelost werden, so erhält jeder Gewinner die volle Gewinnsumme. Es erfolgt keine Aufteilung der Summe unter den Gewinnern. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 250 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 500 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 1.000 €. Die Chance, Gewinner eines täglichen Zusatzgewinnes zu werden, beträgt 1 zu 358.800.

Dauerlose

Gewinner im sechsten Rang ist, wessen zwei Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den zwei Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 2 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 4 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 6 €.

Gewinner im fünften Rang ist, wessen drei Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den drei Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 20 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 40 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 60 €.

Gewinner im vierten Rang ist, wessen vier Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den vier Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 200 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 400 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 600 €.

Gewinner im dritten Rang ist, wessen fünf Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den fünf Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 2.000 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 4.000 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 6.000 €.

Gewinner im zweiten Rang ist, wessen sechs Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den sechs Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 20.000 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 40.000 € und bei einem Endpreis von   24,00 € einen Gewinn von 60.000 €.

Gewinner im ersten Rang ist, wessen sieben Endziffern der Losnummer in richtiger Reihenfolge mit den sieben Endziffern der gezogenen 7-stelligen Gewinn-Nummer übereinstimmen. Bei einem Endpreis von 8,00 € erhält der Gewinner 500.000 €, bei einem Endpreis von 16,00 € einen Gewinn von 1.250.000 € und bei einem Endpreis von 24,00 € einen Gewinn von 2.000.000 €.

Sollten mehrere Gewinner innerhalb eines Ranges ausgelost werden, gilt je nach Rang folgendes: Innerhalb des ersten und zweiten Ranges wird die Gewinnsumme zwischen den Gewinnern aufgeteilt. Innerhalb des dritten, vierten, fünften und sechsten Ranges erhält jeder Gewinner den vollen, ausgelobten Betrag.

Jahreslose

Unter Zugrundelegung der von den Entgelten der Dauerlose abweichenden Endpreise der Jahreslose, welche unter § 2.b. dieser Lotteriebestimmungen aufgeschlüsselt wurden, gestalten sich die Gewinnkategorien der Jahreslose in identischer Weise zu den Gewinnkategorien der Dauerlose, sodass auf die o.g. Ausführungen zu den Gewinnkategorien der Dauerlose verwiesen wird.

§ 5. Gewinnauszahlung

a. Der Gewinnanspruch wird eine Woche nach Veröffentlichung der Gewinnziffern fällig. Liegen Gewinne in den Gewinnrängen 1 oder 2 vor, erfolgt eine Auszahlung nur nach Überprüfung der Identität durch geeignete Beweisdokumente. Gewinner der Ziehung werden schriftlich oder in Textform benachrichtigt. Ist ein Gewinner nicht benachrichtigt worden oder hat er seinen Gewinnbetrag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Gewinnzahlen erhalten, so muss er seinen Gewinn innerhalb von zehn Wochen nach Veröffentlichung der Gewinn-Nummer bei der Burda Direct GmbH, Hubert-Burda-Platz 2, 77652 Offenburg, in Textform anmelden. Nicht zustellbare Gewinne verwahrt zunächst der durch den gewerblichen Spielvermittler beauftragte Treuhänder, eine Abführung und Zuführung zum Reinertrag erfolgt gesetzlich verpflichtend nach drei Monaten.

b. Die Gewinnauszahlung auf das bei dem gewerblichen Spielvermittler geführte Spielkonto der teilnehmenden Gewinner erfolgt innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung der Gewinnziffern. Der gewerbliche Spielvermittler erhält die ausbezahlten Beträge über den Treuhänder erstattet.

c. Der Gewinn kann mit befreiender Wirkung an den Spieler oder auf das bei Vertragsschluss angegebene Konto geleistet werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Prüfung der Berechtigung.

Eine Abtretung des Zahlungsanspruchs aus dem Gewinn kann zum Schutz des Gewinners nur mit Einwilligung des Veranstalters erfolgen.

§ 6. Öffentliche Bekanntgabe der Gewinner

Die gezogenen Gewinnzahlen werden auf der Internetseite des Veranstalters (www.climaclic-ggmbh.de) und der Internetseite der gewerblichen Spielvermittler veröffentlicht. Persönliche Angaben zu den Gewinnern werden nur nach vorheriger Zustimmung publiziert.

Die Gewinnzahlen der täglichen Zusatzgewinne werden sonntags für die Tage Montag bis Sonntag der laufenden Woche veröffentlicht. 

Die Gewinnzahlen der Dauerlose werden donnerstags nach der Ziehung und die Gewinnzahlen der Jahreslose an jedem ersten Donnerstag des Monats veröffentlicht.

§ 7. Haftungsbestimmungen

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird durch diese Lotteriebestimmungen nicht beschränkt (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB). Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Veranstalter übernommenen Garantie oder Zusicherung fallen.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aufgrund spieltypischer Risiken im Rahmen einer betrügerischen Manipulation und mit fingierten Wettscheinen und vorgetäuschten Gewinnen entstehen und die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7 a.E. BGB).

In sonstigen Fällen, die keine spieltypischen Risiken betreffen, haften der Veranstalter, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Daneben haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch von ihm nicht zu vertretende höhere Gewalt (z.B. Feuer, Wasser, Streik, innere Unruhen, sonstige Gründe), entstehen. Ebenso ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen (z.B. Raub, Diebstahl) entstehen.

Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten ab Einreichung des Spielscheins, auch wenn der Lotterievertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.

Spieler erhalten in diesen genannten Fällen ihren Spieleinsatz und ggf. die Vermittlungsgebühr auf Antrag und Nachweis erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Alle Ansprüche aus der Lotterieteilnahme gegen den Veranstalter, die Aufsichtsbehörde und deren Erfüllungsgehilfen, die nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen, kann der Spieler lediglich innerhalb von 15 Wochen gerichtlich geltend machen.

§ 8. Schlussbestimmungen

a. Durch die Teilnahme an der Soziallotterie ClimaClic nimmt jeder Spieler diese Lotteriebestimmungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewerblichen Spielvermittlers an.

b. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB besteht bei Lotteriedienstleistungen kein Widerrufsrecht. Das Recht auf Kündigung bleibt hiervon unberührt.

c. Die vorliegenden Lotteriebestimmungen können nur bei triftigen Gründen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere in technischer oder kalkulatorischer Hinsicht, sowie bei Änderung oder Hinzutreten weiterer gewerblicher Spielvermittler oder zu fördernder Projekte, angepasst werden.

Betrifft die Anpassung lediglich einzelne Bestimmungen, welche nicht wesentliche Vertragsbestandteile sind, gilt die Zustimmung des Spielers zu den geänderten Bestimmungen als erteilt, sofern der Spieler nicht innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Wochen eine ausdrückliche Erklärung abgibt. Zu Beginn dieser Frist wird der Spieler ausdrücklich auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens und dessen rechtliche Folgen hingewiesen. Im Übrigen ist die Zustimmung des Spielers erforderlich.

d. Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinn-Nummern unter Ausschluss des Rechtswegs.

Stand: 02.06.2022

 

Lotterieveranstalter:

ClimaClic gGmbH

Hauptstraße 130

77652 Offenburg

 

Durchführer:

Burda Direct GmbH

Hubert-Burda-Platz 2

77652 Offenburg